Hinweis zur Barrierefreiheit

Kennti möchte, dass alle Menschen — unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln — unsere Lerninhalte nutzen können.

Status: Kennti ist als Kleinstunternehmen gemäß § 3 Abs. 3 BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) von den gesetzlichen Pflichten ausgenommen, da das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro erzielt. Wir verpflichten uns dennoch freiwillig zu einer schrittweisen barrierefreien Gestaltung unserer Plattform.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website kennti.com und die zugehörigen Subdomains, insbesondere die Lerninhalte, das Dashboard und die Lerntools für die Vorbereitung auf Fachsprachprüfung (FSP) und Kenntnisprüfung (KP).

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA. Die nachfolgend aufgeführten Bereiche sind nicht vollständig barrierefrei.

Was bereits funktioniert

  • Semantische HTML-Struktur (Überschriften, Landmarks, Listen)
  • Tastaturnavigation auf allen Hauptseiten
  • Sichtbarer Fokus-Indikator (:focus-visible)
  • Alt-Texte für inhaltliche Bilder
  • Ausreichender Farbkontrast bei Fließtexten (≥ 4,5:1)
  • Responsives Design für Bildschirmgrößen ab 320 px Breite
  • Mehrsprachigkeit (Deutsch, Arabisch, Englisch, Russisch, Ukrainisch, Türkisch, Kurdisch, Rumänisch)

Was noch nicht vollständig barrierefrei ist

  • Videos: Untertitel und Transkripte sind noch nicht für alle Kursvideos verfügbar. Wir arbeiten an einer flächendeckenden Lösung.
  • Interaktive Lerntools: Einzelne Tools (z. B. EKG-Atlas, Bildatlas) sind noch nicht vollständig per Tastatur und Screenreader bedienbar.
  • PDF-Dokumente: Ältere Lernmaterialien sind teilweise nicht barrierefrei strukturiert.
  • Formulare: Einzelne Drittanbieter-Formulare entsprechen noch nicht vollständig den ARIA-Anforderungen.

Unverhältnismäßige Belastung

Eine vollständige nachträgliche Bearbeitung aller bestehenden Videos und Lernmaterialien stellt für Kennti als Kleinstunternehmen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 17 BFSG dar. Neue Inhalte werden ab dem Erstellungsdatum dieser Erklärung von Beginn an barrierefreier gestaltet.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. April 2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wird mindestens jährlich überprüft und aktualisiert.

4. Feedback und Kontaktangaben

Du hast eine Barriere entdeckt oder benötigst Inhalte in einer barrierefreien Form? Wir nehmen dein Feedback ernst und antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.

Wir können dir Inhalte auf Anfrage in alternativen Formaten zur Verfügung stellen — beispielsweise als reine Audio-Datei, als barrierefreies PDF oder in einfacher Sprache.

5. Durchsetzungsverfahren

Sollten wir nicht zufriedenstellend antworten, wende dich an die zuständige Marktüberwachungsstelle:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Magdeburg
Web: www.mlbf-laender.de

6. Unsere Selbstverpflichtung

Auch wenn das BFSG für Kennti rechtlich nicht unmittelbar gilt, verfolgen wir das Ziel, unsere Plattform barrierefrei zu gestalten. Bei jeder neuen Funktion und jedem neuen Lerninhalt prüfen wir die Vereinbarkeit mit WCAG 2.1 AA. Wir bilden uns kontinuierlich weiter und arbeiten mit unseren Nutzer:innen zusammen, um Hürden abzubauen.

Letzte Aktualisierung: 27. April 2026
Verantwortlich: Tarek Abed, Kennti — E-Learning-Plattform für internationale Ärzt:innen
Rechtsgrundlage der Ausnahme: § 3 Abs. 3 BFSG i. V. m. Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission